Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

I. Anwendungsbereich

Die Next Lotto GmbH, Reichenaustraße 39a, 78467 Konstanz (nachfolgend „Next Lotto“ oder „wir“) betreibt die Website www.cleverlotto.de sowie zur Spielvermittlung die gleichnamige App „Clever Lotto“ für Android und iOS Mobilgeräte (nachfolgend: die „App“). Über unsere App kannst du – sofern du teilnahmeberechtigt bist – an den von den Mitgliedern des Deutschen Lotto- und Totoblocks veranstalteten Lotterien LOTTO 6aus49, Glücksspirale, Spiel 77, SUPER 6 sowie der von verschiedenen europäischen Lotterien in mehreren europäischen Ländern veranstalteten Lotterie Eurojackpot teilnehmen (die vorgenannten Lotterien werden nachfolgend als die „Lotterien“ und ihre Veranstalter nachfolgend als die „Lotterieveranstalter“ bezeichnet).

 

Mit der Abgabe eines Spielscheins über unsere App beauftragst du uns als Spielvermittler, den Spielschein in deinem Namen, in deiner Vollmacht und für deine Rechnung an den jeweiligen Lotterieveranstalter weiterzuleiten. Dazu werden drei voneinander unabhängige Verträge geschlossen:

  • Mit uns als Spielvermittler schließt du einen Vertrag über die Nutzung unserer App und die Einrichtung eines Spielkontos („Nutzungsvertrag“) sowie mit jeder Abgabe eines Spielscheins oder mehrerer Spielscheine einen Vertrag über die Vermittlung dieses Spielscheins bzw. dieser Spielscheine an einen Lotterieveranstalter und die Auszahlung der einzuziehenden Gewinne („Spielvermittlungsvertrag“). Der Inhalt beider Verträge ergibt sich aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die jeweils gültigen AGB kannst du jederzeit in unserer App einsehen und ausdrucken.

  • Darüber hinaus schließt du mit dem jeweiligen Lotterieveranstalter einen Vertrag über die Teilnahme an der jeweiligen Lotterie („Spielvertrag“). Den Abschluss dieses Vertrags werden wir lediglich vermitteln. Darüber hinaus übernehmen wir keine vertragliche Verpflichtung. Der Inhalt des Spielvertrags ergibt sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lotterieveranstalters, in welchem du deinen Wohnsitz hast. Diese findest du unter www.cleverlotto.de/agb-uebersicht oder bei Abgabe deines Spielscheins in der App als Link im Warenkorb.


II. Spielvermittlung

1. Berechtigung zur Spielteilnahme

1.1 Als Spielteilnehmer

  • musst du das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • darfst du in deiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein,
  • musst du einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • darfst du dich zum Zeitpunkt der Abgabe des Spielscheins nicht in einem Staat oder einem Bundesland aufhalten, nach dessen Recht deine Teilnahme an der jeweiligen Lotterie nicht erlaubt ist.

1.2 Mit der Abgabe eines Spielscheins über unsere App versicherst du, dass du die vorstehenden Voraussetzungen zur Spielteilnahme erfüllst. 

2. Spielkonto

2.1 Für den Abschluss eines Spielvermittlungsvertrags musst du dich in unserer App registrieren und ein Spielkonto einrichten. Dabei erheben wir die für die Abwicklung des Spielvermittlungsvertrags erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere deinen Vor- und Nachnamen, deinen Geburtsnamen, dein Geburtsdatum, deinen Geburtsort, deine Anschrift, deine E-Mail-Adresse und gegebenenfalls deine Mobiltelefonnummer („Accountdaten“). Du bist verpflichtet, die Accountdaten vollständig und richtig anzugeben und nach jeder Änderung unverzüglich über unsere App zu aktualisieren. Mehrfache Registrierungen sind unzulässig. Dasselbe gilt für Registrierungen in oder unter einem fremden Namen.

2.2 Als gewerblicher Spielvermittler sind wir gesetzlich verpflichtet, die von dir angegebenen Accountdaten nach den Bestimmungen des Spieler- und Jugendschutzes sowie des Geldwäschegesetzes zu überprüfen. Dazu werden wir deine Accountdaten mit den von der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden („Schufa“) geführten Datenbanken abgleichen. Durch Eingabe deiner persönlichen Daten im Registrierungsprozess sowie abschließender Bestätigung dieser willigst du ein, dass diese Überprüfung erfolgt. Einzelheiten zur Einwilligung sowie zur Übermittlung deiner Daten an Dritte kannst du unserer Datenschutzerklärung www.cleverlotto.de/datenschutz entnehmen.

2.3 Um dein Spielkonto freizuschalten, müssen wir auch deine Identität prüfen. Dazu werden wir die von dir angegebenen Daten mit den von der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden ("Schufa") geführten Datenbanken abgleichen. Dabei werden wir deine Daten (i) durch das Verfahren „SCHUFA-Identitätscheck Premium“ in Verbindung mit dem Verfahren „SCHUFA-KontonummernCheck plus IBAN“ und einer nachfolgenden 1-Cent Überweisung oder, wenn deine Identität über dieses Verfahren nicht erfolgreich bestätigt werden konnte, (ii) durch das Verfahren „Ausweis Ident“ der Insic GmbH in Verbindung mit einer biometrischen Gesichtserkennung sowie Liveness Check der Insic GmbH überprüfen. Beim „Ausweis Ident“ Verfahren lädst du Bilder von Vorder- und Rückseite deines Personalausweises oder Reisepasses hoch. Die Daten deiner Ausweisdokumente werden automatisiert verarbeitet und auf Volljährigkeit geprüft. Sollte die Abfrage positiv ausfallen, wird im nächsten Schritt die Bildaufnahme auf deinem Ausweisdokument mit einer Lebendaufnahme von dir abgeglichen. Es wird eine Live-Aufnahme deines Gesichts über eine Webcam oder über die Kamera deines Smartphones erstellt, welche im Anschluss mit deinen biometrischen Merkmalen auf deinen Ausweisdokumenten verglichen und abgeglichen wird. Bei einer 1-Cent-Überweisung werden wir einen Betrag von einem Cent auf das von dir angegebene Bankkonto überweisen. Im Verwendungszweck der Überweisung findest du einen Aktivierungscode, den du zur Aktivierung deines Spielkontos in  unserer App eingeben kannst.

Beim „Nect Ident“ Verfahren werden zunächst Bild- und Tonaufnahmen deines Ausweisdokuments erstellt. Es folgt eine „Selfie-Aufnahme“. Hier wirst du aufgefordert zwei Worte zu sprechen. Die Aufnahme wird mit dem Passfoto des Ausweisdokuments abgeglichen. Verwendest du eine eID-Funktion, kann die Authentifizierung über den NFC Chip angeboten werden. Hierzu wirst du ggf. aufgefordert deinen PIN einzugeben.

Nach erfolgreicher Identifizierung und Überprüfung aller anderen Accountdaten werden wir dein Spielkonto für die Spielteilnahme freischalten.

2.4 Solange dein Spielkonto noch nicht freigeschaltet ist, können wir dir nur eine vorläufige Spielteilnahme mit einem Einsatz von höchstens 100,00 EUR ermöglichen („Spontanspiel“). Diese vorläufige Spielteilnahme ist zusätzlich auf 72 Stunden ab der Registrierung begrenzt. Um am Spontanspiel teilnehmen zu dürfen, müssen deine Daten zur Altersverifikation (i) durch das Verfahren „SCHUFA-Identitätscheck Premium“ erfolgreich geprüft worden sein. Alternativ kann dieses durch ein erfolgreiches „Ausweis Ident“ Verfahren (ii) erfolgen. Dabei sind wir aus Sicherheitsgründen gehalten, bei der Registrierung auch deine IP-Adresse zu protokollieren. Etwaige Gewinne aus einer vorläufigen Spielteilnahme können wir erst nach Freischaltung des Spielkontos und Überprüfung deiner Bankverbindung auszahlen. Deine Bankverbindung überprüfen wir mithilfe des SCHUFA-KontonummernChecks plus IBAN sowie einer 1-Cent-Überweisung.

2.5 Sollte die Überprüfung deiner Accountdaten ergeben, dass du nicht voll geschäftsfähig bist, insbesondere weil du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, werden wir dich sperren und deine Spielvermittlungsaufträge nicht mehr ausführen. Unabhängig davon erwirbst du auch keinen Gewinnanspruch.

2.6 Bei unrichtiger oder unvollständiger Angabe oder nicht rechtzeitiger Aktualisierung von Accountdaten können wir deine Registrierung jederzeit verweigern, sperren oder kündigen. Im Übrigen müssen wir uns vorbehalten, deine Registrierung jederzeit auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder eine gewährte Registrierung zu entziehen und das Spielkonto aufzulösen.

2.7 Bei der Registrierung musst du deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und ein Passwort wählen. Alternativ kannst du dich auch mit einem Single Sign-on (SSO) Verfahren wie z.B. deiner Apple-ID registrieren. Bei Nutzung eines Single Sign-on Verfahrens, musst du weiterhin deinen Namen bei der Registrierung angeben. Detaillierte Informationen zum SSO Verfahren findest du beim entsprechenden Anbieter. Im Anschluss erhältst du eine persönliche Kundennummer. Du bist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Nutzung deiner Kundennummer und deines Passwortes zu verhindern. Du bist daher insbesondere verpflichtet, deine Kundennummer und dein Passwort keinem Dritten zugänglich zu machen. Sollte dir bekannt werden, dass dein Passwort einem Dritten zugänglich wurde oder geworden sein könnte, musst du dein Passwort unverzüglich ändern. Sollte dies nicht möglich sein, musst du uns unverzüglich informieren.

2.8 Beachte bitte unbedingt, dass du weder Spielkonten Dritter nutzen noch Dritten die Nutzung deines Spielkontos ermöglichen darfst. Solltest du den Verdacht haben, dass dein Spielkonto von einem Dritten genutzt wurde, musst du uns unverzüglich informieren und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Sachverhalt aufzuklären und die unbefugte Nutzung deines Spielkontos zu beenden.

2.9 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen deine Sorgfaltspflichten haftest du für jede durch dein Verhalten ermöglichte unbefugte Nutzung deines Spielkontos und Verfügungen eines Dritten über dein Spielkonto (z.B. für unbefugt erteilte Spielvermittlungsaufträge oder unbefugte Auszahlungen von Guthaben auf andere Konten).

3. Spieleinsatzlimit & Verlustlimit

3.1 Du kannst pro Monat Spielvermittlungsaufträge im Gesamtwert von höchstens 1.000,00 EUR einschließlich Gebühren beauftragen (“Spieleinsatzlimit“). Wir behalten uns vor, das Spieleinsatzlimit individuell zu ändern. Über jede Änderung des Spieleinsatzlimit werden wir dich per E-Mail informieren. Das Spieleinsatzlimit ist initial auf 1000,00 EUR gesetzt.

3.2 Zusätzlich hast du, in der App unter „Einstellungen“, jederzeit die Möglichkeit ein persönliches Spieleinsatzlimit festzulegen. Hierbei kannst du selbst ein Tages-, Wochen- oder Monatslimit festlegen, jedoch nur bis zur in 3.1 genannten monatlichen Grenze von 1.000,00 EUR einschließlich Gebühren. Eine Verringerung des von dir gewählten Spieleinsatzlimits wird umgehend aktiv. Eine Erhöhung des Spieleinsatzlimits erfolgt erst nach einer Schutzfrist von 7 Tagen.    

3.3. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit ein Verlustlimit zu setzen, welches initial ebenfalls auf 1.000,00 EUR einschließlich Gebühren begrenzt ist. Eine Verringerung des von dir gewählten Verlustlimits wird umgehend aktiv. Eine Erhöhung des Verlustlimits erfolgt erst nach einer Schutzfrist von 7 Tagen.   

4. Sperrung und Kündigung des Spielkontos

4.1 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können wir dich für weitere Spielvermittlungen sperren. Ein wichtiger Grund zur Sperrung liegt insbesondere vor, wenn

  • ein Spielvermittlungsauftrag das Spiellimit nach Ziffer 3 dieser AGB überschreitet, das Spiellimit bereits überschritten ist oder dein Spielkonto keine ausreichende Deckung aufweist,
  • eine Überprüfung deiner Accountdaten ergeben hat, dass diese Accountdaten nicht mit den Daten der SCHUFA übereinstimmen, du minderjährig oder aus anderen Gründen nicht voll geschäftsfähig bist, du keinen Wohnsitz in Deutschland hast oder dich zum Zeitpunkt der Abgabe eines Spielscheins in einem Staat oder einem Bundesland aufhältst, nach dessen Recht die Teilnahme an der Lotterie nicht erlaubt ist,
  • du dich entgegen Ziffer 2.1 dieser AGB mehrfach registrierst, falsche oder irreführende Angaben in Verbindung mit deinem Spielkonto machst oder geänderte Accountdaten nicht unverzüglich aktualisierst,
  • du an betrügerischen oder anderen unzulässigen Handlungen über dein Spielkonto beteiligt bist, du das Spielkonto eines Dritten benutzt oder einem Dritten die Nutzung deines Spielkontos ermöglichst oder dein Spielkonto anderweitig unzulässig nutzt,
  • ein Lastschrifteinzug rückbelastet wird oder andere Hinweise auf eine fehlende Bonität bestehen,
  • ein anderer schwerwiegender oder wiederholter einfacher Verstoß gegen diese AGB vorliegt, angesichts dessen uns eine weitere Spielvermittlung unzumutbar ist.

4.2 Solange wir dein Spielkonto gesperrt haben, kannst du es nicht nutzen. Bei Einwendungen gegen die Sperrung kannst du uns gerne kontaktieren. Sollten wir nach freiem Ermessen zu der Auffassung kommen, dass ein wichtiger Grund zur Sperrung deines Kontos vorliegt, werden wir das Spielkonto auflösen und ein ggf. noch vorhandenes Guthaben auf dein hinterlegtes Bankkonto auszahlen. Andernfalls werden wir die Sperrung aufheben.

4.3 Du kannst dein Spielkonto jederzeit mit einer Frist von einer Woche durch eine E-Mail an support@cleverlotto.de kündigen. Voraussetzung ist, dass dein Spielkonto kein Guthaben mehr aufweist, du also ein mögliches Guthaben auf dein Bankkonto ausgezahlt hast, keine aktiven Spielaufträge mehr existieren und aktive Dauerscheine gekündigt wurden.

4.4 Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen können wir dein Spielkonto auflösen, wenn seit deiner letzten Anmeldung in unserer App drei Jahre verstrichen sind. Vor der Auflösung des Spielkontos werden wir dich per E-Mail und, wenn wir nicht über deine E-Mail-Adresse verfügen oder du nicht antwortest, durch ein Einschreiben an deine zuletzt gespeicherte Anschrift über die bevorstehende Auflösung deines Spielkontos informieren und, sofern dein Spielkonto ein Guthaben aufweist, zur Angabe deiner Bankverbindung auffordern. Solltest du uns deine Bankverbindung sechs Wochen nach Versand des Einschreibens immer noch nicht mitgeteilt haben, werden wir ein etwaiges Guthaben deines Spielkontos auf ein Sammelkonto überweisen und dich über die Auflösung des Spielkontos informieren.

5. Vermittlungswege

5.1 Um an den von uns vermittelten Lotterien teilzunehmen, kannst du unsere App nutzen.

5.2 Unsere App ist derzeit sowohl im Apple App Store für mobile Endgeräte mit dem Betriebssystem iOS als auch im Google Play Store für mobile Endgeräte mit dem Betriebssystem Android verfügbar. Wir werden die App laufend weiterentwickeln und entsprechende Updates herausgeben. Um die App weiter nutzen zu können, musst du diese Updates installieren. Wir sind nicht verpflichtet, ältere Versionen weiter zu unterstützen oder deren Kompatibilität mit neueren Betriebssystemen zu gewährleisten. 

5.3 Wir behalten uns vor, künftig weitere Vermittlungswege bereitzustellen oder bereits bereitgestellte Vermittlungswege nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang bereitzustellen. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung dafür, dass unsere App stets in den Stores von Apple, Google oder anderer Anbieter verfügbar ist.

6. Spielvermittlungsvertrag und Vollmacht

6.1. Sobald du über ein registriertes und freigeschaltetes Spielerkonto verfügst, kannst du uns mit der Vermittlung eines Spielvertrags beauftragen. Dazu kannst du in unserer App eine der angebotenen Lotterien (z.B. LOTTO 6aus49) auswählen, den vorbereiteten Spielschein ausfüllen und die gewünschte Laufzeit (je nach Lotterie mehrere Wochen) und gegebenenfalls die Option „Dauerschein“ angeben. Im Anschluss wirst du zu unserem Warenkorb weitergeleitet, wo du deinen Spielschein nochmals einsehen, ändern oder löschen kannst. Anschließend kannst du deine bevorzugte Zahlungsart wählen und den Spielschein abgeben, wodurch du uns den Spielvermittlungsauftrag erteilst. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

6.2 Die Abgabe des Spielscheins stellt ein Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungsvertrags dar, das wir annehmen oder ohne Angabe von Gründen ablehnen können. Bitte beachte, dass wir Spielscheine nur bis zu dem von uns bestimmten und in unserer App angegebenen Annahmeschluss annehmen. Dieser kann von den Annahmeschlusszeiten des Lotterieveranstalters abweichen. Darüber hinaus nehmen wir Spielvermittlungsaufträge nur an, wenn dein Spielkonto bei Abgabe des Spielscheins eine Deckung in Höhe des Spieleinsatzes und der Gebühren aufweist.

6.3 Bei dem Spielvermittlungsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter. Die Anwendung werkvertraglicher Vorschriften ist ausgeschlossen; ein Erfolg ist von uns nicht geschuldet. Der Spielvermittlungsvertrag unterliegt unseren aktuell gültigen AGB. Den Vertragstext speichern wir nicht. Du kannst unsere AGB aber jederzeit in unserer App und auf unserer Website unter  www.cleverlotto.de/agb einsehen.

6.4 Mit der Abgabe eines jeden Spielscheins über unsere App beauftragst und bevollmächtigst du uns jeweils von Neuem, den Spielschein in deinem Namen, in deiner Vollmacht, für deine Rechnung und ausschließlich in deinem Auftrag zum Abschluss eines Spielvertrags bei einem oder mehreren Lotterieveranstaltern einzureichen („Spielvermittlungsauftrag“). Aufgrund der von dir erteilten Vollmacht werden wir deinen Spielschein an den örtlich zuständigen Lotterieveranstalter vermitteln. Darüber hinaus bevollmächtigst du uns zur Abgabe und Entgegennahme aller für die Spielvermittlung erforderlichen oder nützlichen Erklärungen sowie zur Vornahme aller erforderlichen Handlungen. Mit der Ausführung des Spielvermittlungsauftrags können wir auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz beauftragen.

6.5 Der Spielvertrag wird zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lotterieveranstalters für die betreffende Lotterie („AGB der Lotterieveranstalter“) abgeschlossen, mit deren Geltung du dich einverstanden erklärst. Nimmst du an mehreren Lotterien gleichzeitig teil, gelten für die Spielverträge die jeweiligen AGB der Lotterieveranstalter nebeneinander. Bitte beachte, dass die Lotterieveranstalter üblicherweise Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Spielteilnahme im Internet und produktspezifische Teilnahmebedingungen für einzelne Lotterien vorhalten. Die Verlinkungen zu den jeweils gültigen AGB der Lotterieveranstalter findest du unter  www.cleverlotto.de/agb-uebersicht oder in unserer App, bei Abgabe eines Spielscheins, im Warenkorb oder in der App unter dem Reiter AGB. Für Sonderauslosungen gelten jeweils die besonderen Bestimmungen der jeweiligen Lotterieveranstalter.

7. Annahmeschluss

Für jede Lotterie legen wir eine von den Annahmeschlusszeiten der Lotterieveranstalter unabhängigen Annahmeschlusszeit für die Erteilung von Spielvermittlungsaufträgen fest („Annahmeschluss“). Spielvermittlungsaufträge, die erst nach dem Annahmeschluss erteilt werden, sind ungültig und nehmen nicht mehr an der jeweiligen Ausspielung bzw. Ziehung teil. Der Spielvermittlungsauftrag nimmt jedoch, sofern er vor dem Annahmeschluss der nächsten Ausspielung oder Ziehung erteilt wurde, an dieser nächsten Ausspielung oder Ziehung teil.

8. Ausführung des Spielvermittlungsauftrags

8.1 Nach Annahme deines Spielvermittlungsauftrags und erfolgter Zahlung des Spieleinsatzes und der Gebühren, leiten wir deinen Spielschein an den Lotterieveranstalter weiter. Dabei behalten wir uns vor, deinen Aufenthaltsort bei Abgabe des Spielscheins zu erfragen und deinen Spielvermittlungsauftrag abzulehnen, wenn du dich in einem Staat oder einem Bundesland aufhältst, nach dessen Recht die Teilnahme an der Lotterie nicht erlaubt ist.

8.2 Nimmt der Lotterieveranstalter das von uns übermittelte Angebot auf Abschluss eines Spielvertrags an, erklärt er dies gegenüber uns als dem von dir benannten Empfangsbevollmächtigten. In diesem Fall übersenden wir dir eine Spielquittung („Spielquittung“). Die Spielquittung enthält deine persönlichen Angaben, Angaben zum Spielvermittlungsauftrag, die Bezeichnung der Lotterien und die Nummer des Spielscheins.

8.3 Sollte der Lotterieveranstalter das Angebot auf Abschluss eines Spielvertrags nicht annehmen, werden wir dich per E-Mail informieren. Dasselbe gilt, wenn der Spielvertrag aus anderen Gründen nicht zustande gekommen ist, etwa weil der Spielschein aus technischen Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft an den Lotterieveranstalter übermittelt wurde (z.B. bei einer Störung der von den Lotterieveranstaltern bereitgestellten Softwareschnittstellen) oder die von dir angewiesene Zahlung nicht ausgeführt wurde.

8.4 Eine Verpflichtung zur vollständigen, fehlerfreien und rechtzeitigen Übermittlung deines Spielscheins an den Lotterieveranstalter und/oder zum Abschluss eines Spielvertrag übernehmen wir ausdrücklich nicht. Insoweit ist unsere Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.

8.5 Ist aus einem der vorgenannten oder anderen Gründen kein Spielvertrag zustande gekommen, werden dir der Spieleinsatz und die Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche von deiner Seite, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

9. Lotterien, Zusatzspiele und Sonderauslosungen

9.1 LOTTO 6aus49: Um an der Lotterie LOTTO 6aus49 teilzunehmen, gibst du auf dem Spielschein deine bevorzugte Spielart (Lotto Normal oder Lotto System), die Anzahl der Tippfelder, den Ziehungstag (Mittwoch, Samstag oder beide) und die Anzahl der Ziehungen an. Bei der Spielart Lotto Normal musst du auf dem Spielschein mindestens ein Tippfeld mit jeweils sechs Zahlen ausfüllen. Bei der Spielart Lotto System musst du auf dem Spielschein ebenfalls mindestens ein Tippfeld ausfüllen, wobei du in der Variante Lotto Vollsystem pro Tippfeld sieben bis elf Zahlen und in der Variante Lotto Teilsystem pro Tippfeld zehn bis zwölf Zahlen auswählen darfst. Die letzte Ziffer der Spielscheinnummer ist die getippte Superzahl für den jeweiligen Spielschein. du kannst diese Ziffer beliebig ändern. Die Zahlen auf den Tippfelder kannst du entweder manuell oder durch unseren Zufallsgenerator („Quicktipp“) auswählen. Die Spieleinsätze und Gebühren ergeben sich aus der Anzahl der ausgewählten Tippfelder und Ziehungen und werden dir vor Abgabe des Spielscheins angezeigt.

9.2 Glücksspirale: Um an der Lotterie Glücksspirale teilzunehmen, wählst du auf dem vorbereiteten Spielschein mindestens eine Losnummer aus. Jede Losnummer stellt ein gesondertes Los dar. Alternativ kannst du an der Glücksspirale auch durch Auswahl der Option auf einem normalen Lotto-Spielschein teilnehmen. In diesem Fall dient die Scheinnummer des Lotto-Spielscheins zugleich als die Losnummer des gesonderten Glückspirale-Loses. Auch die Losnummern auf dem Glückspirale-Spielschein kannst du manuell oder zufallsbasiert („Quicktipp“) auswählen. Die Spieleinsätze und Gebühren ergeben sich aus der Anzahl der ausgewählten Lose und Ziehungen und werden dir vor Abgabe des Spielscheins angezeigt. Optional kannst du mit dem Glückspirale-Spielschein auch an den Zusatzspielen Spiel 77 und SUPER 6 teilnehmen. Ziehungen der Glücksspirale erfolgen nur samstags.

9.3 Spiel 77: Bei Spiel 77 handelt es sich um ein Zusatzspiel. An diesem Zusatzspiel kannst du nur teilnehmen, indem du einen Spielschein zu LOTTO 6aus49 oder der Glücksspirale ausfüllst und die Option „Spiel 77“ auswählst. Als Losnummer für das Spiel 77 dient die siebenstellige Scheinnummer des Spielscheins. Du kannst diese Losnummer manuell oder zufallsbasiert („Quicktipp“) auswählen. Die Spieleinsätze und Gebühren ergeben sich aus der Anzahl der Ziehungen und werden dir vor Abgabe des Spielscheins angezeigt.

9.4 SUPER 6: Auch bei dem Spiel SUPER 6 handelt es sich um ein Zusatzspiel, an dem du nur durch Abgabe eines Spielscheins der Lotterie LOTTO 6aus49 oder an der Lotterie Glücksspirale und Auswahl der Option „SUPER 6“ teilnehmen kannst. Als Losnummer für das Spiel SUPER 6 dient dienen die letzten sechs Zahlen der siebenstelligen Scheinnummer. du kannst diese Losnummer manuell oder zufallsbasiert („Quicktipp“) auswählen. Die Spieleinsätze und Gebühren ergeben sich aus der Anzahl der Ziehungen und werden dir vor Abgabe des Spielscheins angezeigt.

9.5 Eurojackpot: Um an der Lotterie Eurojackpot teilzunehmen, kannst du auf dem vorbereiteten Spielschein bis zu zehn Tippfelder ausfüllen. Jedes dieser Tippfelder gilt als ein Tipp. Jedes Tippfeld besteht aus einem Zahlenfeld mit 50 Zahlen („Zahlen“) und einem weiteren Zahlenfeld mit acht Zahlen („Eurozahlen“). In jedem Tippfeld musst du fünf der 50 Zahlen und zwei der zehn Eurozahlen auswählen. Auch diese Auswahl kannst du manuell und/oder zufallsbasiert („Quicktipp“) vornehmen. Gleichzeitig kannst du durch Auswahl der entsprechenden Optionen auch an der Lotterie „Glücksspirale” und den Zusatzlotterien „Spiel 77” und „SUPER 6” teilnehmen. Insoweit gelten die vorstehenden Ziffern 7.2 bis 7.4 unserer AGB entsprechend. Die Spieleinsätze und Gebühren ergeben sich aus der Anzahl der ausgefüllten Tippfelder, dem Ziehungstag und der Anzahl der Ziehungen. Die Spieleinsätze und Gebühren werden auf dem jeweiligen Spielschein zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps angezeigt.

9.6 Sonderauslosungen: Bei Sonderauslosungen handelt es sich immer um zusätzliche, befristete Auslosungen von Geld- und/oder Sachgewinnen durch Lotterieveranstalter des Deutschen Lotto- und Totoblock zu einzelnen Lotterien.

10. Widerruf

10.1 Bei Abgabe eines Spielscheins gibst du gegenüber uns ein Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungsvertrags ab. Bezüglich dieses Spielvermittlungsvertrags hast du nach § 312 Abs. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Für den vermittelten Spielvertrag mit einem Lotterieveranstalter ist zudem nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

10.2 Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn du ein Tippgemeinschafts-Anteil (Tipp Teams) oder ein Superschein-Anteil erwirbst, d.h. einen Vertrag über die Vermittlung eines Tippgemeinschaftsanteils oder eines Superschein-Anteils abschließt. Nur in diesem Fall gilt das nachfolgende Widerrufsrecht. Beachte bitte, dass die Tippgemeinschaften ihrerseits Spielverträge schließen, bei denen dann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 12 BGB ausgeschlossen ist. Deswegen kann insbesondere nach einer Lottoziehung nicht über einen Widerruf erreicht werden, dass die gezahlten Spieleinsätze und Gebühren von dem Lotterieveranstalter zurückgezahlt werden müssen.

Widerrufsrecht für Tippgemeinschaften und Superscheine

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Next Lotto GmbH, Reichenaustraße 39a, 78467 Konstanz, E-Mail: kontakt@nextlotto.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versendest.

Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir als Next Lotto GmbH alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme von zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist, als auszahlbares Guthaben deinem Spielerkonto gutzuschreiben. Falls eine Gutschrift aufgrund eines gekündigten Spielerkontos nicht möglich ist, wird eine Auszahlung auf dein hinterlegtes Bankkonto getätigt. In keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hast du verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, indem du einen Tipp Team Anteil oder einen Superschein-Anteil innerhalb der Widerrufsfrist erworben hast, so hast du der Next Lotto GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hast, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

11. Dauer der Spielteilnahme

11.1 Bei Erteilung deines Spielvermittlungsauftrags entscheidest du auch über die Dauer der Spielteilnahme. Dabei kannst du eine Laufzeit von einer bis vier Wochen wählen. In diesem Fall belasten wir dein Spielkonto im Voraus mit den anfallenden Spieleinsätzen und Gebühren für alle endgültig erteilten Spielvermittlungsaufträge.

11.2 Alternativ kannst du die Dauer eines Spielvermittlungsauftrags durch Auswahl der Option „Dauerschein“ automatisch verlängern. In diesem Fall verlängert sich der Spielschein nach Ablauf der gewählten Laufzeit unbefristet um jeweils dieselbe Laufzeit, wenn du ihn nicht vor Ende der jeweiligen Laufzeit in unserer App unter „Spielscheine“ gekündigt hast. Die Spieleinsätze und Gebühren werden wir im Voraus für die jeweils folgende Laufzeit von deinem Spielkonto einziehen. Solltest du den Dauerschein kündigen, werden wir dir die Kündigung per E-Mail unter Angabe des Datums der letzten Spielteilnahme bestätigen.

12. Gebühren der Lotterieveranstalter

Vor Erteilung des Spielvermittlungsauftrags werden wir dich über die Bearbeitungsgebühr des Lotterieveranstalters informieren, an den wir deinen Spielvertrag vermitteln werden. Eine Übersicht der Bearbeitungsgebühren des jeweiligen Lotterieveranstalter findest du bei Spielscheinabgabe im Warenkorb verlinkt oder eine Übersicht der Bearbeitungsgebühren aller Lotterieveranstalter unter www.cleverlotto.de/preise. Da wir für alle Bundesländer eine einheitliche Gebühr berechnen, können die von uns berechneten Gebühren im Einzelfall von den an den konkreten Lotterieveranstalter weitergeleiteten Gebühren abweichen. Diese Abweichungen lassen sich aus betriebstechnischen Gründen nicht vermeiden und gehen zu unseren Lasten oder Gunsten.

13. Zahlungsverkehr

13.1 Damit wir einen Spielvermittlungsauftrag ausführen können, muss dein Spielkonto mindestens in Höhe des Spieleinsatzes und der Gebühren gedeckt sein. Solltest du mehrere Spielscheine abgeben und dein Guthaben nicht zur Ausführung aller Spielvermittlungsaufträge ausreichen, werden wir die Spielvermittlungsaufträge im Rahmen der bestehenden Kontodeckung in der zeitlichen Abfolge ihres Eingangs vermitteln.

13.2 Den Kauf deines Spielscheins kannst du durch Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrift oder weiteren von uns künftig freigegebenen Zahlungsweisen vornehmen. Dabei sind wir dir gegenüber nicht verpflichtet alle genannten Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Jede Zahlung erfolgt zweckgebunden zur Übermittlung von Spielvermittlungsaufträgen an Lotterieveranstalter.

13.3 Sollten uns bei der Bezahlung der Spielscheine, egal welcher Zahlungsweise, Kosten oder Gebühren aufgrund von Rücklastschriften oder sonstigen durch dich verursachten Sonderkosten entstehen, sind diese von dir zu tragen und werden bei Möglichkeit deinem Spielerkonto belastet.  

13.4 Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Um allen Beteiligten unnötige Kosten zu ersparen, verzichten wir auf ein mehrstufiges Mahnverfahren. Falls du deine Rechnung nicht innerhalb der nächsten 7 Tage ab Rechnungseingang begleichst, gerätst du automatisch in Zahlungsverzug. Spätestens jedoch nach 30 Tagen. Rechtsgrundlage ist § 286 BGB. Ab Eintritt des Zahlungsverzuges berechnen wir Mahngebühren und Verzugszinsen. Rechtsgrundlage ist § 288 BGB. Außerdem trägst du alle Kosten eines eventuell folgenden gerichtlichen Mahnverfahrens.

13.5 Grundsätzlich behält sich die Next Lotto GmbH vor, zur Durchsetzung eventueller Forderungen, insbesondere aus von Spielteilnehmenden zu vertretenden Rücklastschriften, einen Inkassodienstleister zu beauftragen.

13.6 Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden deine Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck ¨bermitteln wir deinen Namen und deine Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU DatenschutzGrundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung findest du hier sowie hier.

Widerspruchsrecht: Du kannst nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung widersprechen. Deinen Widerspruch kannst du schriftlich an die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder per E-Mail an selbstauskunft@boniversum.de richten. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss.

14. Preisnachlässe, Rabattcodes

14.1 Im Einzelfall können wir Preisnachlässe anbieten, die du durch manuelle Eingabe oder automatische Übertragung mittels eines Deeplinks in Form eines alphanumerischen Codes („Rabattcode“) in Anspruch nehmen kannst. Alle gewährten Preisnachlässe entsprechen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.

14.2 Um einen Rabattcode einzulösen, kannst du nach Auswahl eines Spielscheins im Warenkorb unter dem Punkt „Gutschein“ den Rabattcode manuell eingeben. Dabei musst du entweder als Bestandskunde mit deinem Spielerkonto eingeloggt sein oder dich als Neukunde vorab registrieren. Nach einem Klick auf die Schaltfläche „Spielschein kaufen“ werden wir den ausgewählten Spielschein an den Lotterieveranstalter vermitteln. Die Höhe des Rabatts wird auf dein Spiellimit angerechnet. Alle weiteren Bestimmungen dieser AGB sowie die AGB der Lotterieveranstalter bleiben unberührt. Weitere Bedingungen werden wir dir ggf. bei Übersendung des Rabattcodes mitteilen.

14.3 Alternativ besteht die Möglichkeit einen Rabattcode mittels eines von uns zur Verfügung gestellten Links einzulösen, sogenannter Deeplink. Hierzu wirst du nach Betätigen des Links (z.B. innerhalb der App, E-Mail, Werbepartner) direkt in unsere App weitergeleitet und findest im Warenkorb unter dem Punkt „Gutschein“ den bereits eingegebenen Rabattcode sowie einen entsprechend ausgefüllten Spielschein. Nach einem Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ werden wir den ausgewählten Spielschein an den Lotterieveranstalter vermitteln. Die Höhe des Rabatts wird auf dein Spiellimit angerechnet. Alle weiteren Bestimmungen dieser AGB sowie die AGB der Lotterieveranstalter bleiben unberührt. Weitere Bedingungen werden wir dir ggf. bei Übersendung des Rabattcodes mitteilen.

14.4 Alle Rabattcodes werden von uns zeitlich befristet. Der Rabattcode kann nur von einem bei uns registrierten Nutzer und von jedem Nutzer auch nur einmalig eingelöst werden. Für die Einlösbarkeit von Rabattcodes (z.B. bei einem Verlust oder einer bereits erfolgten Einlösung durch Dritte) übernehmen wir keine Haftung. Wir haften auch nicht bei fehlerhaften Links oder technischen Problemen bei der Einlösung von Rabattcodes, auch wenn diese von uns verursacht wurden.

15. Gewinnauszahlungen, Treuhänder

15.1 In Übereinstimmung mit dem Glücksspielstaatsvertrag haben wir einen zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden Berufs befähigten Treuhänder mit der Verwahrung der Spielquittungen und der Geltendmachung von Gewinnansprüchen gegenüber den Lotterieveranstaltern beauftragt. Der Treuhänder wird von dir über uns als Empfangsbevollmächtigter ermächtigt, die von den Lotterieveranstaltern erteilten elektronischen Spielquittungen zu verwahren und etwaige Gewinne aus dem Spielvertrag bei den Lotterieveranstaltern einzuziehen und an dich auszuzahlen. Die Kosten für die Beauftragung des Treuhänders und die Durchführung des Treuhandvertrages tragen wir.

15.2 Nach der Ziehung der Lotterie werden wir dich unverzüglich über einen etwaigen Gewinn informieren, jedoch ohne Übernahme einer Gewähr. Weder wir noch der Treuhänder sind zur Prüfung verpflichtet, ob und in welchem Umfang ein Gewinn angefallen ist. Wird ein Gewinnanspruch nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten beim Treuhänder geltend gemacht, so ist der Treuhänder verpflichtet, den Gewinnbetrag an den jeweiligen Lotterieveranstalter mit befreiender Wirkung zurückzuzahlen. Du ermächtigst uns, alle für die Einziehung der Gewinne erforderlichen Daten, also insbesondere deinen Namen, deine Kontaktdaten, den Gewinnbetrag und etwaige Legitimationsnachweise, an den Treuhänder und den jeweiligen Lotterieveranstalter weiterzuleiten.

15.3 Etwaige Gewinne aus einer Lotterie werden von dem betreffenden Lotterieveranstalter ausschließlich auf ein Treuhandkonto des Treuhänders ausgezahlt. Nur der Treuhänder ist zur Geltendmachung der Gewinne gegenüber dem jeweiligen Lotterieveranstalter berechtigt. Du erteilst dem Treuhänder mit Erteilung des Spielvermittlungsauftrages hierzu entsprechende Einziehungs- und Geldempfangsvollmacht gegenüber den Lotterieveranstaltern. Mit Erteilung des Spielvermittlungsauftrages bevollmächtigst du uns, den Treuhänder für Gewinnauszahlungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen anzuweisen.

15.4 Wenn die Summe des Saldos deines Spielkontos und des auszuzahlenden Gewinnbetrages insgesamt [EUR 250,00] nicht übersteigt, gilt der Treuhänder als angewiesen, deinen berechtigten Gewinn auf ein von uns treuhänderisch verwaltetes Sammelkonto, das bei uns bei einer inländischen Bank geführt wird, zu überweisen und es wird der Gewinnbetrag deinem bei uns geführten Spielkonto gutgeschrieben. Wir sind hierfür durch dich bevollmächtigt, in deinem Namen den Treuhänder anzuweisen, die Gewinnzahlung auf dein bei uns geführtes Spielkonto zu veranlassen.

Wir sind berechtigt, Gewinnbeträge mit einem etwaigen negativen Saldo deines Spielkontos aufzurechnen (z.B. bei Rücklastschriften). Eine Übersicht über den aktuellen Saldo deines Spielkontos und den aufgerechneten Gewinnbetrag kannst du in unserer App im Profilbereich unter „Guthaben oder Buchungsübersicht“ einsehen. Du kannst diese Gutschriften als Guthaben für zukünftige Spieleinsätze verwenden oder jederzeit die Auszahlung des Guthabens (ganz oder nur als Teilbetrag) auf das bei uns hinterlegte Auszahlungskonto verlangen. Die Abtretung oder sonstige Übertragung von Guthaben auf dem Spielkonto ist ausgeschlossen.

15.5 Wenn die Summe des Saldos deines Spielkontos und des auszuzahlenden Gewinnbetrages insgesamt 250,00 EUR übersteigt, zahlt der Treuhänder den berechtigten Gewinnbetrag auf die in deinem Spielkonto hinterlegte Bankkonto aus.

15.6 Sofern du in der App noch kein gültiges Bankkonto angegeben haben solltest, werden wir dich um Angabe deiner Bankverbindung bitten müssen. Bitte beachte, dass dein Gewinn verfällt, wenn du nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Ziehungstag des Gewinns uns eine gültige Bankverbindung mitteilst. In diesem Fall ist der Gewinnbetrag vom Treuhänder an den Lotterieveranstalter zurückzuzahlen.

15.7 Der Treuhänder kann die Auszahlung von Gewinnen verweigern, solange der jeweilige Gewinnbetrag noch nicht vollständig von dem betreffenden Lotterieveranstalter auf das Treuhandkonto ausgezahlt wurde.

15.8 Aus Sicherheitsgründen werden Gewinne über 2.500,00 EUR erst an dich überwiesen, wenn du uns (1.) die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (z.B. Bundespersonalausweis oder Reisepass), in dem dein Name und dein Geburtsdatum mit den bei uns zum Zeitpunkt des Auszahlungswunschs registrierten Angaben übereinstimmen, und (2.) eine schriftliche Anweisung mit Angabe eines bei einem inländischen Kreditinstitut geführten Bankkonto vorlegst, auf das der Geldbetrag überwiesen werden soll. Sollte das von dir vorgelegte Ausweisdokument nicht mit den registrierten Angaben des Spielkontos übereinstimmen, musst du uns auf anderem Wege nachweisen, dass du Inhaber des Spielkontos bist. Weicht das Konto für den Auszahlungswunsch von dem im Spielkonto hinterlegten Konto ab, musst du eine schriftliche Bestätigung der kontoführenden Bank vorlegen, die dich als Kontoinhaber ausweist. Hast du deine Berechtigung innerhalb einer Frist von drei Monaten nicht nach den vorstehenden Sätzen 1 bis 3 nachgewiesen, verfällt dein Gewinn und der Gewinnbetrag ist vom Treuhänder an den Lotterieveranstalter zurückzahlen.

15.9 Der Treuhänder ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von dir geeignete Nachweise über deine Identität, deine Bankverbindung und deine Gewinnberechtigung einzuholen. Bis zum Eingang dieser Nachweise darf der Treuhänder Auszahlungen an dich zurückhalten.

15.10 Sämtliche Direktauszahlungen vom Treuhandkonto auf dein hinterlegtes Konto sowie sämtliche Zahlungen vom Treuhandkonto auf dein bei uns geführtes Guthabenkonto haben für den Treuhänder schuldbefreiende Wirkung und gelten als Erfüllung der Gewinngeltendmachung. Sämtliche Überweisungen von deinem Spielkonto auf das von dir benannte Bankkonto haben für uns und den Treuhänder schuldbefreiende Wirkung.

15.11 Der Treuhänder wird von uns im eigenen Namen und für eigene Rechnung beauftragt. Sein Auftrag beschränkt sich auf die Verwahrung der Spielquittungen und die Geltendmachung der Gewinnansprüche gegenüber den Lotterieveranstaltern. Darüberhinausgehende Verpflichtungen hat der Treuhänder nicht. Er ist daher insbesondere nicht verpflichtet, die Gewinnansprüche einzelner Spielteilnehmer oder unsere Auszahlungsanweisungen zu prüfen (z.B. auf die Richtigkeit der ihm mitgeteilten Namen und Bankverbindungen oder die Höhe der auszuzahlenden Gewinne). Das gilt auch dann, wenn er eingehende Gewinne nach Ziffer 15.4 dieser AGB zur Verbuchung auf sein Spielkonto auf unser Bankkonto überweist. Im Übrigen haftet der Treuhänder nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einer fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung wir regelmäßig vertrauen darf, haftet er nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für eine leicht fahrlässige Verletzung der vorgenannten Pflichten haftet der Treuhänder nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Treuhänders. Sie gelten jedoch nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person.

 

III. Spielvermittlung bei dem Erwerb von Tippgemeinschafts-Anteilen

16. Willenserklärung des Spielteilnehmers

16.1 Insofern du eine Tippgemeinschaft (Tipp Team) gründest oder einer beitrittst, wird im Namen von dir mit den anderen Spielteilnehmern der Tippgemeinschaft ein Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Tippgemeinschaft geschlossen. Die Tippgemeinschaft hat eine unbestimmte Anzahl von Mitgliedern. Die Next Lotto GmbH vermittelt die jeweiligen Anteile / Felder eines Spielers an die für ihn zuständige Landeslotteriegesellschaft. Die zuständige Landeslotteriegesellschaft wird auf Basis des Wohnorts eines jeden Mitglieds der Tippgemeinschaft ermittelt.

16.2 Du bevollmächtigst die Next Lotto GmbH, alle rechtsgeschäftliche Handlungen zur Gründung der Tippgemeinschaft sowie deren Auflösung und Abwicklung nach der letzten Ziehung abzugeben und auch Willenserklärungen der Tippgemeinschaften entgegenzunehmen. Ferner bevollmächtigst du die Next Lotto GmbH, im Namen der Tippgemeinschaft gemäß der Produktbeschreibung, Spielverträge zwischen der Tippgemeinschaft und den jeweiligen Lotterieveranstaltern zu vermitteln (vgl. hierzu noch Ziff. 17)

16.3 Sobald du ein Tippgemeinschafts-Produkt (Tipp Teams Spielschein für Eurojackpot oder LOTTO 6aus49) auswählst und auf: „Jetzt kaufen“ klickst, gibst du ein Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungs-Vertrags unter Einbeziehung von Tippgemeinschaften ab.

16.4 Die Next Lotto GmbH ist berechtigt, sich selbst an Tippgemeinschaften zu beteiligen. In diesem Fall gelten für uns dieselben Regeln wie für die anderen Spielteilnehmer.

16.5 Weiter beauftragst und bevollmächtigst du uns durch Erwerb eines Tippgemeinschaftsanteils, dich im Gewinnfall einer Tippgemeinschaft per E-Mail zu informieren und im Namen der Tippgemeinschaft den beauftragten Treuhänder anzuweisen, mit Erfüllungswirkung, einen etwaigen Gewinn bei den jeweiligen Lotterieveranstaltern geltend zu machen, einzuziehen und nach einer Auflösung der Tippgemeinschaft im Verhältnis ihrer der erworbenen Anteile der jeweiligen Ziehung, welche gewonnen haben, an die Mitglieder der Tippgemeinschaften auszukehren. Im Falle der Wahl zwischen einer monatlichen Rentenzahlung und einer sofortigen Auszahlung (z.B. GlücksSpirale), bevollmächtigst du uns im Namen der Tippgemeinschaft, den beauftragten Treuhänder anzuweisen, den Sofortbetrag als Gewinnauszahlungsoption zu wählen und diesen nach der Auflösung der Tippgemeinschaft im Verhältnis ihrer Anteile an die Mitglieder der Tippgemeinschaft auszukehren. Gleiches gilt für etwaige Sachgewinne. Du bevollmächtigst und beauftragst uns, in deinem Namen den Treuhänder anzuweisen, die Auskehrung aus Tippgemeinschaften auf dein bei uns geführtes Spielkonto zu veranlassen.

16.6 Die Regelungen in Ziffer 15.1 bis 15.11 gelten entsprechend für die anteilige Gewinnauszahlung nach Auflösung der Tippgemeinschaft.

17. Annahmeerklärung durch Next Lotto

17.1 Das Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungsvertrags gemäß Ziff. 15 nehmen wir durch eine E-Mail an die registrierte E-Mail-Adresse an. Erst durch die Annahmeerklärung (mit der auch gleichzeitig die Spielquittung des Spielvertrags der Tippgemeinschaft übersendet wird) ist der Spielvermittlungsvertrag geschlossen.

17.2 Auch wenn du bei uns registriert bist, hast du keinen Anspruch auf eine Erklärung der Annahme. Eine Annahme wird nicht erklärt werden, wenn du als Spielteilnehmer gesperrt oder nicht vollständig verifiziert bist oder gemäß Ziff. 2.4 zumindest vorläufig verifiziert bist und dich innerhalb des 72 Stunden oder des 100€ Ausgaben-Limits befindest.

18. Spielvertrag, Spielquittung bei Tippgemeinschaften

18.1 Wir schließen auf der Grundlage des Spielvermittlungsvertrags als Vertreter der Tippgemeinschaft Spielverträge mit den jeweiligen für den Spieler zuständigen Lotterieveranstaltern (Landeslotteriegesellschaft). Wenn du Zufallszahlen (Quicktipp) auswählst, sind wir berechtigt, die einzelnen Tippreihen der Tippgemeinschaft nach freiem Ermessen bzw. von einem Zufallsgenerator (Quicktipp) zu bestimmen. Bei Abschluss des Spielvertrags werden wir auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des konkret im Einzelfall für den Spieler zuständigen Lotterieveranstalters abschließen (vgl. hierzu Ziff. 1, letzter Absatz). Wird an mehreren Lotterien gleichzeitig teilgenommen, gelten für die jeweils geschlossenen Spielverträge die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lotterieveranstalter nebeneinander. Für Sonderauslosungen gelten jeweils die besonderen Bestimmungen der jeweiligen Lotterieveranstalter (vgl. hierzu auch die Hinweise nach der Widerrufsbelehrung).

18.2 Wir sind bezüglich etwaigen Annahmeerklärungen oder Vertragsbestätigungen der Landeslotteriegesellschaft Empfangsvertreter der Tippgemeinschaft.

18.3 Wir senden dir nach Kauf von einem oder mehreren Anteilen eine Spielquittung per E-Mail zu. Die Spielquittung enthält die persönlichen Angaben des Spielteilnehmers, Angaben zum konkreten Spielvermittlungsauftrag, die Anzahl der getippten Felder für die Tippgemeinschaft und die Bezeichnung der Lotterie. Im Rahmen der Spielquittung werden wir dir auch mitteilen, mit welchem Lotterieveranstalter der Spielvertrag letztlich zustande gekommen ist.

18.4 Sollte der Lotterieveranstalter das von uns übermittelte Angebot nicht annehmen oder der Spielvertrag aus anderen Gründen nicht zustande kommt, werden wir dich und die anderen Spielteilnehmer hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. In diesem Fall werden der Spieleinsatz und die Gebühren vollumfänglich an die Spielteilnehmer der Tippgemeinschaft in Form von Spielguthaben zurückerstattet. Dieses Spielguthaben kannst du dir jederzeit zurück auf dein Bankkonto überweisen.

19. Annahmeschluss von Tippgemeinschaften

Bezüglich des Annahmeschlusses gilt Ziffer 7 entsprechend.

III. Sonstige Bestimmungen

16. Haftung

16.1 Auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften wir nachfolgenden Bestimmungen:

Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, dass der Schaden von uns, von unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten verursacht wurde oder auf einem schwerwiegenden Organisationsverschulden beruht.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.

16.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Handlungen unserer Erfüllungsgehilfen sowie für den Treuhänder hinsichtlich seiner Pflichten aus dem Treuhandvertrag.

17. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18. Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die über die Website https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und lehnen dies auch ab.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame und durchführbare Regelung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien verfolgten Sinn und Zweck der betroffenen Bestimmung am Nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

20. Information über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten

Bei aller Freude am Spiel bestehen auch Risiken. Weitere Informationen zu Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten findest du unter:

www.check-dein-spiel.de/

www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de/